Wiedereingliederung heißt das man Stufenweise langsam wieder in das Berufsleben wieder eingegliedert wird. Meist geschied das mit dem Hamburger Modell.

Das Hamburger Modell
Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht es Ihnen, nach einer Erkrankung zurück ins Berufsleben zu finden und sich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Hier erklären wir Ihnen, wann das Hamburger Modell für Sie in Frage kommt und wie Sie die Maßnahme beantragen.

Voraussetzungen
Wann kommt das Hamburger Modell für mich in Frage?
Ich möchte nach einer Erkrankung zurück in meinen Beruf.
Sie sind erkrankt und konnten daher nicht mehr arbeiten. Nun möchten Sie langsam wieder an Ihre ehemalige Arbeitsstelle zurückkehren. Ihr behandelnder Arzt bescheinigt, dass Sie teilweise wieder belastbar sind und wahrscheinlich am Ende der Wiedereingliederung voll in Ihren Beruf einsteigen können.Ich gelte als arbeitsunfähig.

Sie müssen während der gesamten Dauer der Maßnahme als arbeitsunfähig gelten. Das ist unter anderem wichtig, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.


Alle Beteiligten stimmen zu.

Die behandelnden Ärzte, Ihr Arbeitgeber und Sie selbst glauben an den Erfolg der Maßnahme und stimmen der Wiedereingliederung zu. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die Rückkehr bei einer ärztlichen Empfehlung zu ermöglichen.

In vielen Fällen machen Sie zunächst eine stationäre oder ambulante Reha. Hier prüfen die Ärzte der Reha-Einrichtung, ob Sie mit dem Hamburger Modell zurück in die Arbeitswelt finden können. Außerdem helfen Sie Ihnen bei der Beantragung der Reha-Maßnahme.

Der Stufenplan
Der Stufenplan ist der zentrale Fahrplan der Wiedereingliederung: In Ihm sind neben Beginn und Ende der Maßnahme vor allem die Wochenstunden und Aufgabenfelder für jede einzelne Stufe festgehalten. In der Regel beginnen Sie mit wenigen Arbeitsstunden und Verantwortungsbereichen bis Sie am Ende wieder voll in den Beruf einsteigen.

Ihr Arzt beobachtet dabei permanent den Verlauf der Wiedereingliederung: Brauchen Sie für die Bewältigung einer Stufe länger oder kürzer, besteht die Möglichkeit das Tempo des Fahrplans Ihrer Gesundheit anzugleichen. Generell muss der Stufenplan immer wieder der Wirklichkeit angepasst werden.

Achtung: Vergessen Sie nicht, Krankenkasse oder Rentenversicherung zu informieren, falls sich dadurch Beginn und Ende der Wiedereingliederung verschieben!

Dem Stufenplan müssen auch der Reha-Träger und der Arbeitgeber zustimmen. Es ist also ratsam, Ihren Vorgesetzten frühzeitig miteinzubeziehen, wenn Sie mit Ihrem Arzt den Stufenplan besprechen
Arbeiten trotz Arbeits­unfähigkeit?

Was erst einmal widersprüchlich klingt, ist durchaus sinnvoll, da …

… Sie sich schrittweise an die Arbeitsbelastung gewöhnen.
… Sie am Ball bleiben und wenig an Kompetenz und Expertise einbüßen.
… Sie Ihren Arbeitsplatz sichern.
… Sie Ihre Chancen auf dauerhafte soziale Teilhabe erhöhen.

Beantragung
Wie beantrage ich die Wieder­eingliederung?

Haben Sie sich mit Arzt und Arbeitgeber im Stufenplan auf ein Vorgehen geeinigt, können Sie die stufenweise Wiedereingliederung bei der Kranken- oder Rentenversicherung beantragen.

Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn Sie direkt in Anschluss an eine Reha-Leistung wieder einsteigen und der Arzt der Reha-Einrichtung das Verfahren für Sie einleitet. Die Wiedereingliederung darf dabei nicht später als vier Wochen nach der Reha beginnen, um Anspruch auf alle Leistungen zu haben.

Sollte die Reha-Stelle einem schrittweisen Einstieg nach Hamburger Modell nicht zustimmen, können Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihre Krankenkasse wenden, die dann gegenprüft, ob eine Wiedereingliederung sinnvoll ist.

Das wichtigste Dokument für die Beantragung ist die Beginnmitteilung, die Sie vom Reha-Träger erhalten: Auf ihr bestätigen Arzt und Arbeitgeber die Laufzeit der Wiedereingliederung und die im Stufenplan definierten Bedingungen. Haben alle Parteien das Dokument unterschrieben, schicken Sie es an die Kranken- oder Rentenkasse, die final die Maßnahme bewilligt.

Monatlich erhalten Sie dann weitere Folgebescheinigungen, die alle Beteiligten erneut gegenzeichnen. Diese sind wichtig, damit Sie regelmäßig finanzielle Unterstützung bekommen. Gegen Ende der Wiedereingliederung schickt der Reha-Träger Ihnen eine Abschlussbescheinigung.
Wer hilft mir bei der Beantragung?

Ärzte, Arbeitgeber, Versicherung: Die Koordinierung aller Beteiligten kann aufwändig und schwer zu durchschauen sein. Gut, dass es unabhängige Hilfen gibt, an die Sie sich wenden können:

Der Sozialdienst der Reha-Einrichtung
Steigen Sie nach einer Reha wieder ins Berufsleben ein, ist der jeweilige Sozialdienst der Einrichtung für Sie zuständig.
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Fachstelle unterstützt Sie seit Anfang 2018 bei allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Unabhängige Sozialverbände
Sie helfen bei vielen Anliegen zur gesellschaftlichen Teilhabe weiter.

Quelle:HH Modell

Stephan Fischer
Gesprächskreis Hirntumor Dresden
Postfach 450450
01245 Dresden
E-Mail: info@gespraechskreis-hirntumor.de

 


 

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