Onkologische Reha

Info für gesetzliche Versicherte

Gezielte diagnostische und therapeutische Leistungen nach der Krebserkrankung

Nach einer Krebserkrankung soll eine onkologische Rehabilitation Ihnen dabei helfen, die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung zu mildern beziehungsweise zu beseitigen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Eine onkologische Reha können Sie auch als Anschlussrehabilitation (AHB), also als Reha direkt nach der Krankenhausbehandlung, erhalten. Die ambulante oder stationäre Erstbehandlung der Krebserkrankung muss jedoch vorher abgeschlossen sein.

Voraussetzungen

Onkologische Reha-Leistungen können Sie auch dann von uns bekommen, wenn Sie schon eine Rente (zum Beispiel eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente) erhalten. Auch nichtversicherte Ehe- oder Lebenspartner, Hinterbliebene oder Kinder können diese Leistungen erhalten.

medizinische Voraussetzungen

  • Die entsprechende Diagnose muss vorliegen.
  • Die Erstbehandlung (operative Behandlung oder Strahlentherapie) muss abgeschlossen sein.
  • Die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Behinderungen, die durch die Erkrankung entstanden sind, müssen therapierbar beziehungsweise positiv zu beeinflussen sein.
  • Die Patienten müssen für die onkologische Rehabilitation ausreichend belastbar sein.

Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen vorliegen. "6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung in den letzten 2 Jahren" ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung.

Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen. Wenn Sie zum Beispiel Beamter auf Lebenszeit sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine onkologische Reha durch die Rentenversicherung, sondern können bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob die Kosten für eine Reha übernommen werden.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger.

Es besteht ein Anspruch auf eine Reha aller 4 Jahren.


Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
 

Infos für Privat Versicherte

Infolink: www.pkv.de
Infolink: www.derprivatpatient.de

Stephan Fischer
Gesprächskreis Hirntumor Dresden
Postfach 450450
01245 Dresden
E-Mail: info@gespraechskreis-hirntumor.de

 


 

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