j1275 1 0030
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.

j1275 1 0040
Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Die Gestaltung des Ausweises ist in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt.Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt.
Quelle: Wikipdia
Bilquelle: Gesetze im Internet.de

Die folgenden beiden Links gehn zu den Downloads von www.betanet.de und geben einen Überblick über die verschiedenen Nachteilsausgleiche:

Download: Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche

Download: GdB-abhängige Nachteilsausgleiche

 

Stephan Fischer
Gesprächskreis Hirntumor Dresden
Postfach 450450
01245 Dresden
E-Mail: info@gespraechskreis-hirntumor.de

 


 

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